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Zentraler
Kreditausschuss
Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) ist eine Einrichtung der Kreditinstitute in
Deutschland zur gemeinsamem Meinungs- und Willensbildung und zur Vertretung der Interessen der
Kreditwirtschaft gegenüber staatlichen Institutionen.
Der Zentrale Kreditausschuss wurde 1932
gegründet. In ihm sind die fünf Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft
vertreten:
Insgesamt repräsentiert der Zentrale Kreditausschuss alle Banken, die direkte
Mitglieder oder Mitglieder der Mitgliedsverbände dieser Spitzenverbände sind.
Derzeit (2005) sind dies zirka 2.300 Kreditinstitute mit Sitz in
Deutschland.
Der Zentrale Kreditausschuss ist weder als Verein noch als Gesellschaft organisiert. Er hat keine eigene
Rechtspersönlichkeit und keine Postanschrift. Der Außenauftritt und die
Veröffentlichung seiner gemeinsamen Positionen wird jeweils vom federführenden
Verband übernommen. Die Federführung wechselt jährlich zu Beginn des
Kalenderjahres zwischen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband, dem
Bundesverband deutscher Banken und dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken
und Raiffeisenbanken.
Durch die Zusammenarbeit im Zentralen Kreditausschuss versuchen die Verbände,
gemeinsame Standpunkte in Fragen des Bankrechts, der Bankpolitik und der Praxis
des Bankgeschäfts zu formulieren. Die Positionen werden einstimmig beschlossen
und in schriftlichen Stellungnahmen festgehalten. Der Zentrale Kreditausschuss
vertritt die gemeinsamen Standpunkte gegenüber Regierung, bank- und
finanzwirtschaftlichen Institutionen, wie zum Beispiel der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sonstigen Behörden und den
gesetzgebenden Organen in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen
Union. Die Veröffentlichung der Stellungnahmen und weiterer
Pressemitteilungen ist eine der Aufgaben des federführenden Verbands.
Die Arbeit des Zentralen Kreditausschusses wird in Arbeitsausschüssen
durchgeführt, die regelmäßig zusammenkommen. Hierzu gehören zum Beispiel der
Zentrale Wettbewerbsausschuss oder der Arbeitsstab Geldautomaten Zu den wichtigsten Arbeitsgebieten des Zentralen
Kreditausschusses (ZKA) gehören
- Fragen mit rechts- und steuerpolitischem Bezug
- Regelungen des Bankenaufsichtsrechts
- standardisierte Regelungen im Zahlungsverkehr
- übergreifende Fragen des Wertpapiergeschäfts
Dem Zentralen
Kreditausschuss gehören folgende Spitzenverbände der Kreditwirtschaft an:
Bundesverband der Deutschen Volksbanken
und Raiffeisenbanken e. V. Schellingstraße 4 10785 Berlin Tel. 030
/ 20 21-0
Bundesverband deutscher Banken e. V. Burgstraße
28 10178 Berlin Tel. 0 30 / 16 63-0
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V.
Lennéstr. 17 10785 Berlin Tel. 030 / 81 92-0
Deutscher Sparkassen- und Giroverband
e. V. Simrockstr. 4 53113 Bonn Tel. 02 28 / 20
40
Charlottenstr. 47 10117 Berlin Tel. 030 / 20 22 50
Verband deutscher
Pfandbriefbanken e. V. Georgenstraße 21 10117 Berlin Tel. 030 / 20
91 50
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Kreditausschuss aus der freien Enzyklopädie Wikipedia
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