KREDITRATGEBER
- Jede Kontoeröffnung und jeder Kredit wird von der Bank an die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, ( SCHUFA) gemeldet.
- Die SCHUFA ist eine Gemeinschaftseinrichtung der deutschen
Kreditinstitute und anderer kreditgewährender Unternehmen
- Die SCHUFA sammelt alle
Informationen über den Kunden, die für die Gewährung eines Kredits
erforderlich sind.
Geprüft werden
- Anzahl
der Girokonten die ein
Kunde hat
- die Gesamthöhe der
Kreditverpflichtungen
- eingegangene
Bürgschaften.
Sinn und Zweck :
Die
Kreditunternehmen wollen Kunden besser
vor Überschuldung und sich selbst vor Verlusten schützen.
Die Speicherung der Daten und deren Weiterleitung unterliegen
dem Datenschutz. Die Kreditinstitute müssen sie sich das Einverständnis des Kunden einholen,bevor
sie
eine Anfrage bei der SCHUFA starten.
Gespeichert werden nur objektive Daten, keine Werturteile.Die gespeicherten Daten
werden grundsätzlich nach ihrer Erledigung (z.Bsp.Tilgung eines Kredits)
noch für drei weitere Jahre gespeichert ,erst dann gelöscht. Das gilt auch für
Negativmerkmale.
Jeder Bürger hat das Recht, bei der örtlich zuständigen SCHUFA eine Auskunft über
seine gespeicherten Daten einzuholen.Dort erfahren Sie auch
, wer die Daten übermittelt hat und eine Anfrage über Sie an die SCHUFA gerichtet hat.
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