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Deutsche Bundesbank
Die
Deutsche Bundesbank ist, als bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts, die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland. Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken.
Geschichte
Die Deutsche Bundesbank wurde durch das Bundesbankgesetz vom 26. Juli 1957 gegründet und nahm am 1. August 1957 ihre Arbeit auf. Damit ist sie Nachfolgerin der Bank deutscher Länder, der vorher eigenständigen Landeszentralbanken, sowie der Berliner Zentralbank und damit von 1950 bis 2001 für die Geldausgabe in Deutschland verantwortlich. Mit der Einführung des Euro ging die geldpolitische Souveränität an die Europäische Zentralbank (EZB) über.
Organe bis 2001
Bis die Europäische Zentralbank (EZB) 2001 die volle Währungshoheit bekam, hatte die Bundesbank drei Organe zu ihrer Steuerung. Der Zentralbankrat war das oberste Organ der Bundesbank. Er setzte sich zusammen aus:
- Dem Direktorium, das aus dem Präsidenten, dem Vizepräsident und sechs weiteren Mitgliedern des Direktoriums bestand. Diese acht Personen wurden von der Bundesregierung vorgeschlagen.
- Den neun Präsidenten der Landeszentralbanken. Diese wurden vom Bundesrat vorgeschlagen.
Das Direktorium war das geschäftsführende Organ der Bundesbank, während alle währungspolitischen Beschlüsse im Zentralbankrat gefällt wurden.
Die Bundesbank heute
Die Deutsche Bundesbank besteht jedoch weiter. Ihre neuen Aufgaben wurden mit dem 7. Gesetz zur Änderung des "Gesetzes über die Deutsche Bundesbank" vom 30. April 2002 neu festgelegt.
Aufgaben
Sie wirkt bei der Erfüllung der Aufgaben des Eurosystems ESZB mit dem Ziel der Preisstabilität mit und ist zuständig für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkerhs im In- und Ausland. (§3 Bundesbankgesetz) Weiterhin wirkt die Bundesbank an der (materiellen) Bankenaufsicht mit. Sie ist sowohl am baren Zahlungsverkehr (nur gering) als auch am unbaren beteiligt. Beim Großbetragszahlungsverkehr hat sie einen nicht unerheblichen Anteil sowohl an den Beträgen als auch an der Menge der durchgeführten Zahlungen. Weiterhin führt die Bundesbank unentgeltlich Zahlungsverkehrskonten für den Staat und seine Untergliederungen. Sie setzt sich für ein stabiles Finanzsystem ein und arbeitet in vielen Internationalen Organisationen mit. In manchen Organisationen vertritt sie Deutschland sogar offiziell. Außerdem veranstaltet die Bundesbank Seminare für die Zentralbanken der EU-Beitrittsländer und andere Länder. Die Bundesbank verwaltet die Währungsreserven der Bundesrepublik und einen Teil der Reserven der EZB. Weiterhin ist sie am Schuldenmanagement des Staats beteiligt.
Eine weitere Aufgabe der Bundesbank ist die Identifikation und Rekonstruktion von vernichtetem Geld (Abteilung Service-Zentrum "Beschädigtes Bargeld" in Mainz). Wenn beispielsweise jemand aus Versehen Geldscheine in den Aktenvernichter gelangen läßt, dann kann sich derjenige an die Deutsche Bundesbank wenden, die auch größere Mengen an zerkleinertem Bargeld wieder zusammenpuzzelt und dann den entsprechenden Betrag kostenlos in verwendbares Geld umtauscht. Auch zerfressene, vermoderte und verbrannte Scheine werden in dem Service-Zentrum wieder rekonstruiert. Gerade bei Wohnungsbränden kann es passieren, daß größere Bargeldmengen zu Asche werden. Mit Mikroskop und Pinzette arbeiten 15 Mitarbeiter detektivisch an der Identifizierung dieser verbrannten Scheine. Schicht für Schicht werden dann verbrannte Scheine freigelegt und nach Anhaltspunkten auf den bisherigen Wert untersucht. Bereits ein Quadratmillimeter genügt, um den Wert einer Banknote zu erkennen. Eindeutige Hinweise darauf geben meist Zahlen, Blindenelemente, Silberfäden oder Hologramme. Notenbanken in Europa ersetzen Banknoten in voller Höhe, wenn der Kunde mehr als 50 Prozent der Banknote vorlegt oder wenn er weniger als die Hälfte des Scheins hat und den Nachweis erbringt, daß der Rest vernichtet sei. Diese Regelung soll verhindern, daß jemand einen beschädigten Schein zweimal vorlegt.
Aufbauorganisation
Sie unterhält in den Bundesländern neun Hauptverwaltungen, die ehemaligen Landeszentralbanken. Sie hat in ihren 66 Filialen 12.998 Mitarbeiter [1]. Bis Ende 2007 sollen 21 Filialen und 4.730 Arbeitsplätze abgebaut werden. Die Filialen stehen den Banken und den öffentlichen Verwaltungen für die Bargeldversorgung und die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs zur Verfügung. Organe heute
Der Vorstand ist das oberste Organ der Bundesbank. Es setzt sich zusammen aus:
- Dem Präsidenten, dem Vizepräsident und zwei weiteren Mitgliedern des Vorstands. Diese vier Personen werden von der Bundesregierung vorgeschlagen.
- Vier weiteren Mitgliedern des Vorstands. Diese werden vom Bundesrat vorgeschlagen.
Bestellt werden alle Mitglieder des Vorstands vom Bundespräsidenten, i. d. R. für acht Jahre, mindestens aber für fünf Jahre.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Deutsche Bundesbank aus der freien Enzyklopädie Wikipedia
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