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KREDIT-LEXIKON

 

Bausparvertrag

Zwischen- oder Vorfinanzierungskredit

Der Bedarf des Bausparers kann es erforderlich machen, einen Zwischen- oder Vorfinanzierungskredit in Anspruch zu nehmen. Die Kreditmittel werden nicht aus den Spareinlagen der Kunden (kollektives Geschäft, wie in der Darlehensphase) gezahlt, sondern zu marktüblichen Konditionen finanziert.

Zwischenkredit

Der Bausparvertrag hat das Mindestguthaben erreicht, Zuteilung kann nicht erfolgen weil Zuteilungsstichtag, Mindestsparzeit oder Mindestbewertungszahl nicht erreicht ist. Es wird ein Kreditvertrag abgeschlossen, in dem die Zwischenkreditzinsen festgelegt sind (eine weitere Sparzahlung ist in den meisten Fällen nicht erforderlich), variabel oder fest bis zum Beginn der Darlehensphase. Mit Übergang in die Darlehensphase (nach erfolgter Zuteilung) erlischt der Zwischenkredit.

Vorfinanzierungskredit

Im Gegensatz zum Zwischenkredit, hat der Bausparvertrag das Mindestguthaben noch nicht erreicht (Einrichtung des Vorfinanzierungskredites direkt im Zusammenhang mit der Einrichtung des Bausparvertrages möglich). Es wird ein Kreditvertrag abgeschlossen, in dem die Vorfinanzierungszinsen, die Zinsbindung und die monatliche Sparrate festgelegt werden. Mit Übergang in die Darlehensphase (nach erfolgter Zuteilung) erlischt der Vorfinanzierungskredit.

Für die Gewährung beider Kreditformen gelten die Voraussetzung wie bei der Darlehensphase, Tragbarkeit der monatlichen Zins- und Tilgungsrate, eventuell notwendige Absicherung des Darlehens (Ersatzsicherheiten oder dingliche Sicherheit).

Für beide Kreditformen wird ein Jahreskontoauszug erstellt.

 


Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Bausparvertrag aus der freien Enzyklopädie Wikipedia


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