Bausparvertrag
Zwischen- oder Vorfinanzierungskredit
Der Bedarf des Bausparers kann es erforderlich machen, einen Zwischen- oder
Vorfinanzierungskredit in Anspruch zu nehmen. Die Kreditmittel werden nicht aus
den Spareinlagen der Kunden (kollektives Geschäft, wie in der Darlehensphase)
gezahlt, sondern zu marktüblichen Konditionen finanziert.
Zwischenkredit
Der Bausparvertrag hat das Mindestguthaben erreicht, Zuteilung kann nicht
erfolgen weil Zuteilungsstichtag, Mindestsparzeit oder Mindestbewertungszahl
nicht erreicht ist. Es wird ein Kreditvertrag abgeschlossen, in dem die
Zwischenkreditzinsen festgelegt sind (eine weitere Sparzahlung ist in den
meisten Fällen nicht erforderlich), variabel oder fest bis zum Beginn der
Darlehensphase. Mit Übergang in die Darlehensphase (nach erfolgter Zuteilung)
erlischt der Zwischenkredit.
Vorfinanzierungskredit
Im Gegensatz zum Zwischenkredit, hat der Bausparvertrag das Mindestguthaben
noch nicht erreicht (Einrichtung des Vorfinanzierungskredites direkt im
Zusammenhang mit der Einrichtung des Bausparvertrages möglich). Es wird ein
Kreditvertrag abgeschlossen, in dem die Vorfinanzierungszinsen, die Zinsbindung
und die monatliche Sparrate festgelegt werden. Mit Übergang in die
Darlehensphase (nach erfolgter Zuteilung) erlischt der
Vorfinanzierungskredit.
Für die Gewährung beider Kreditformen gelten die Voraussetzung wie bei der
Darlehensphase, Tragbarkeit der monatlichen Zins- und Tilgungsrate, eventuell
notwendige Absicherung des Darlehens (Ersatzsicherheiten oder dingliche
Sicherheit).
Für beide Kreditformen wird ein Jahreskontoauszug erstellt.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Bausparvertrag aus der
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