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KREDIT-LEXIKON

 

Bausparvertrag

Verwendung der Darlehensmittel

Nach dem Bausparkassengesetz dürfen Bauspardarlehen nur zur Finanzierung wohnwirtschaftlicher Maßnahmen verwendet werden. Als solche gelten u. a.:

  • Bau und Erwerb sowie die Renovierung und Modernisierung von Gebäuden und Wohnungen, die ausschließlich oder überwiegend Wohnzwecken dienen
  • der Kauf von Bauland und der Erwerb von Erbbaurechten zum Bau von überwiegend zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden
  • Maßnahmen zur Erschließung und zur Förderung von Wohngebieten
  • der Erwerb von Rechten zur dauerhaften Nutzung von Wohnraum, z. B. bei einem Einkauf in ein Seniorenstift
  • die Umschuldung von Krediten, die der Finanzierung wohnwirtschaftlicher Maßnahmen dienen

weitere Suchbegriffe für Bausparen:

Bausparsumme, Tilgungsbausparvertrag, Vermögenswirksame Leistung,Regelsparbetrag, Bauspardarlehen, Bauspareinlagen, Bausparen, Bausparförderung, Bausparguthaben, Bausparkassengesetz, Bausparkassenverordnung, Bauspar-Kollektiv, Bausparmarkt, Bausparsumme, Bauspartarif, Bausparkasse, Bauspar-Vorratsvertrag, Mietermodernisierung

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Bausparvertrag aus der freien Enzyklopädie Wikipedia


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