Eine vermögenswirksame Leistung (vL) ist eine Geldleistung, die direkt
vom Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer benannte
Anlagekonto überwiesen und nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz
mit einer Arbeitnehmersparzulage gefördert wird.
Vermögenswirksame Leistungen auf Bausparverträge und Produktivkapitalanlagen
werden mit einer Arbeitnehmersparzulage gefördert.
Vermögenswirksame Leistungen sind steuerpflichtige Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes
und Einkommen, Verdienst oder
Entgelt (Arbeitsentgelt)
im Sinne der Sozialversicherung und des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch. Reicht der nach Abzug der vermögenswirksamen Leistung
verbleibende Arbeitslohn zur Deckung der einzubehaltenden Steuern,
Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit nicht aus,
so hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den zur Deckung erforderlichen Betrag zu
zahlen. Vermögenswirksame Leistungen sind arbeitsrechtlich Bestandteil des Lohns
oder Gehalts. Der Anspruch auf die vermögenswirksame Leistung ist nicht
übertragbar.