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Bausparvertrag

Vermögenswirksame Leistung

Eine vermögenswirksame Leistung (vL) ist eine Geldleistung, die direkt vom Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer benannte Anlagekonto überwiesen und nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz mit einer Arbeitnehmersparzulage gefördert wird. Vermögenswirksame Leistungen auf Bausparverträge und Produktivkapitalanlagen werden mit einer Arbeitnehmersparzulage gefördert.

Vermögenswirksame Leistungen sind steuerpflichtige Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes und Einkommen, Verdienst oder Entgelt (Arbeitsentgelt) im Sinne der Sozialversicherung und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. Reicht der nach Abzug der vermögenswirksamen Leistung verbleibende Arbeitslohn zur Deckung der einzubehaltenden Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit nicht aus, so hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den zur Deckung erforderlichen Betrag zu zahlen. Vermögenswirksame Leistungen sind arbeitsrechtlich Bestandteil des Lohns oder Gehalts. Der Anspruch auf die vermögenswirksame Leistung ist nicht übertragbar.


Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Bausparvertrag aus der freien Enzyklopädie Wikipedia


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