KREDIT123
Als Kreditwesengesetz oder kurz KWG wird in Deutschland das Gesetz
über dasKreditwesen bezeichnet. Gegenwärtig rechtskräftig ist
das KWG in der Neufassung der Bekanntmachung vom 9. September
1998 (BGBl. I S. 2776), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22. Mai
2005. Die jeweils gültige Fassung des Kreditwesengesetzes ist auf der Webseite der BaFin zu
finden.Hauptzwecke des KWG sind: