Der Kontokorrentkredit
ähnelt dem Überziehungskredit bei einer Bank bei Privatpersonen. Im Rahmen eines Dispositionskredit
kann eine Privatperson das eigene Konto überziehen. Regelungen zum Kontokorrentkredit
findet man u.a. im § 355 Handelsgesetzbuch (HGB)
Unter Kontokorrentkredit versteht man eine laufende Rechnung zwischen zwei Vertragspartnern,
i.d.R. zwischen einer Bank und einem Bankkunden. Aber auch Unternehmen können untereinander Kontokorrente
führen. Das Wesen des Kontokorrents besteht darin, dass sich beide
Vertragspartner ihre gegenseitigen Forderungen stunden und in regelmäßigen Abständen gegeneinander
aufrechnen. Schuldner ist jeweils
die Partei, zu deren Ungunsten der Saldo
des Kontokorrentkredits steht. Der Saldo wird auf neue Rechnung vorgetragen. In
ihm gehen die verschiedenen Forderungen unter, d.h. dass nur der Saldo
eingeklagt werden kann.
Bei einem Kontokorrentkredit einer Bank wird ein bestimmtes Kreditlimit mit
dem Bankkunden vereinbart. Bis zu dieser Höhe kann das Firmenkonto belastet
werden. Den Zeitpunkt und die Geldmenge kann der Kunde frei bestimmen. Die Höhe
des Kreditlimits orientiert sich dabei an der individuellen Situation und den
konkreten Anforderungen eines Unternehmens.
Der Zinssatz für den
Kontokorrentkredit ist variabel und richtet sich nach den aktuellen Marktzinsen. Zinsen werden nur für den Betrag fällig, der auch
tatsächlich genutzt wurde. Der Kontokorrentkredit ist also variabel einsetzbar
und kann genauso variabel zurückgezahlt werden. Eventuell anfallende
Guthabenzinsen werden mit den Kreditzinsen verrechnet.
Der Kontokorrentkredit eignet sich vor allem für kurzfristige Kredite wie
bspw. Betriebsmittelkredite, Zwischenkredite oder Saisonkredite. Vorteilhaft
beim Kontokorrentkredit ist die Ausnutzung von Skontovorteilen, flexible
Inanspruchnahme und keine Zweckbindung.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Kontokorrentkredit
aus der
freien Enzyklopädie Wikipedia