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KREDIT-LEXIKON

 

Schuld

 

Der Begriff Schuld bezeichnet einen abstrakten Zustand, in dem sich ein Individuum, eine Gruppe von Individuen (Kollektivschuld) oder Institution befinden kann. In den meisten Kulturen der Welt findet sich ein Konzept der Schuld.

Der Zustand der Schuld entsteht, wenn ein Individuum (bzw. eine Gruppe oder Institution) als verantwortlich für einen Verstoß gegenüber einer sittlichen, ethisch-moralischen oder gesetzlichen Wertvorstellung gelten kann. Beispielsweise kann dies ein bewusster Verstoß gegen ein Gebot sein (z.B. Diebstahl) oder auch der fahrlässige Verstoß gegen ein Gebot (z.B. Fahrlässige Tötung).

Als Voraussetzung für die Schuld wird meistens angenommen, dass der Schuldige die Option hatte, die als schlecht definierte Tat nicht auszuüben. In der Philosophie wird die Schuldfähigkeit deshalb oft auf die Willensfreiheit zurückgeführt.

Oftmals ist es schwierig zu entscheiden, wer an einer Tat schuld ist. So ist in Betracht zu ziehen, inwiefern bei der Ausübung der Tat ein Wissen um den Übertritt eines Gebotes existierte, und ob und inwiefern beim Täter ein Schuldbewusstsein vorhanden ist.

Allgemein existiert die Vorstellung, dass ein Ausgleich der Schuld erreicht werden könne, indem der Schuldige Buße tut, Wiedergutmachung leistet, die Untat des Schuldigen gerächt wird oder dem Schuldigen die Schuld vergeben wird.

Schuld im Sinne des Finanzwesens insbesondere dabei im Kreditwesen,ist die Aufnahme eines Geldbetrages durch den Schuldner bei einem Geldgeber ,auch Kreditgeber genannt.Hier kann der Schuldner aber ganz legal seine Schuld begleichen,indem er seine Raten zurückbezahlt und somit seine Geldschuld tilgt.

Auch wenn eine Mensch z.Beispiel Waren auf Kredit oder auf Komission einkauft spricht man von Schuld,wenn er seine Verbindlichkeiten dann vorsätzlich nicht bezahlt.Damit verliert er auch seine Bonität.


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