Kredit

kredit guenstig

Kreditlexikon-Bausparvertrag-Einrichtung

Startseite


Kredit

Ratenkredit

Schweizer Kredit

Sofortkredit

Kredit/Banken

Citibank

CreditPlus Bank

SWK-BANK

 EasyCredit

 Baufinanzierung

ohne Schufa

 Kreditkarte schufafrei

 Bonkredit

 Creditolo-Kredit

 CLP-Kredit

Immobilien

Immobilienscout 24



Service

 Kreditlexikon

 Bankenverzeichniss

 Kredit-Tips

   

 

Kreditvermittlung Kreditvermittlung

 

KREDIT-LEXIKON

 

Bausparvertrag

Einrichtung

Ein Bausparvertrag kommt zustande, wenn ein Sparer mit einer Bausparkasse einen entsprechenden Vertrag schließt. Ein Abschluss für Sparer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist nur in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise für Jugendliche, die vermögenswirksame Leistungen anlegen wollen.

Der Vertrag hat folgende Inhalte:

Tarif, Vertragssumme, Abschlussgebühr (etwa 1 % bis 1,6 % der Vertragssumme), Guthabenverzinsung, Darlehenszins und Regelsparrate. Nach der Abgabenordnung (§ 154 AO) muss eine Legitimationsprüfung vorgenommen werden. Eventuell ist ein Freistellungsauftrag wegen des Zinsabschlags zu erteilen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dem Sparer auszuhändigen.

Eine Aussage des Sparers über eine später geplante Verwendung der Bausparmittel gegenüber der Bausparkasse ist nicht erforderlich.

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Bausparvertrag aus der freien Enzyklopädie Wikipedia


[zurück]



 

 

Kreditvermittlung



 

Kreditvermittlung