KREDIT123
Disagio (von ital. disagio, Abgeld, Abzug,
Abschlag; auch Damnum von lat.
damnum, Verlust, Einbuße) ist ein Abschlag vom Nennwert oder der Parität, der bei Ausreichung eines Kredits oder Ausgabe eines Wertpapiers oder von Geldsorten vereinbart werden kann. Das Disagio wird
in der Regel in Prozent angegeben.
Grund eines Disagios ist die Vereinbarung eines niedrigen Zinssatzes, wodurch
die spätere Belastung bei der Rückzahlung geringer gehalten werden kann.
Außerdem kann der Betrag des Disagios im Jahr der Auszahlung und bei Erfüllung
der Rahmenbedingungen steuerlich geltend gemacht werden.
Für Selbstnutzer einer Immobilie gibt es seit der Neuregelung der
Eigenheimförderung 1996 allerdings keine steuerlichen Vorteile mehr durch das
Disagio. Deswegen ist es in diesem Fall auch nicht sinnvoll, ein Disagio
aufzunehmen. Anders liegt der Fall bei Darlehensnehmern, die ihre Immobilie
vermieten wollen. Hier können Disagios als Werbungskosten direkt von der Steuer
abgesetzt werden.
Das Gegenteil des Disagios ist das Agio
oder Aufgeld.
Beispiel
Bei Vereinbarung eines Darlehens
in Höhe von 200.000 Euro mit einem Disagio von 5 % werden nur 190.000
ausbezahlt. Es müssen aber 200.000 zurückgezahlt werden, und die Zinsen werden auch aus dem Betrag von 200.000 Euro
berechnet.