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KREDIT-LEXIKON

 

Bausparvertrag

Darlehensphase

Mit Beginn der Darlehensphase schließen Bausparer und Bausparkasse einen Darlehensvertrag, in dem die Zins- (nominal und effektiv) und Tilgungszahlungen, Gebühren (eventuell Darlehensgebühren, Wertermittlungsgebühren, Darlehensversicherungen) vereinbart sind.

Je nach gewähltem Bauspartarif beträgt die Zins- und Tilgungsleistung zwischen 0,4 % und 0,8 % pro Monat. Sondertilgungen bis hin zur völligen Tilgung des Bauspardarlehens sind jederzeit, ohne dass Gebühren anfallen, möglich.

Nach der vollständigen Tilgung erfolgt die Freigabe eventuell vorhandener Sicherheiten durch die Bausparkasse.

Ein Jahreskontoauszug wird auch in der Darlehensphase erstellt.

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Bausparvertrag aus der freien Enzyklopädie Wikipedia


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