|
KREDIT123
Bausparvertrag
Darlehensphase
Mit Beginn der Darlehensphase schließen Bausparer und Bausparkasse einen
Darlehensvertrag, in dem die Zins- (nominal und effektiv) und Tilgungszahlungen,
Gebühren (eventuell Darlehensgebühren, Wertermittlungsgebühren,
Darlehensversicherungen) vereinbart sind.
Je nach gewähltem Bauspartarif beträgt die Zins- und Tilgungsleistung
zwischen 0,4 % und 0,8 % pro Monat. Sondertilgungen bis hin zur völligen Tilgung
des Bauspardarlehens
sind jederzeit, ohne dass Gebühren anfallen, möglich.
Nach der vollständigen Tilgung erfolgt die Freigabe eventuell vorhandener
Sicherheiten durch die Bausparkasse.
Ein Jahreskontoauszug wird auch in der Darlehensphase erstellt.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Bausparvertrag
aus der
freien Enzyklopädie Wikipedia
[zurück]
|