Das Darlehen (auch: der Darlehensvertrag) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den der Darlehensgeber verpflichtet
wird, dem Darlehensnehmer einen bestimmten Geldbetrag oder eine vereinbarte
vertretbare Sache zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer wird
verpflichtet, ein vereinbartes Darlehensentgelt zu zahlen und bei Fälligkeit den Betrag bzw. die
oder eine Sache gleicher Art, Güte und Menge zurückzuerstatten.
Im Gegensatz zum Darlehen versteht man meist unter Kredit eine Verbindlichkeit, die nach ihrem
Entstehen nicht nur getilgt, sondern unter bestimmten Umständen auch erhöht
werden kann. Mangels eigener gesetzlicher Regelungen beurteilt sich der Kredit
nach den Gesetzesnormen über das Darlehen.
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