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KREDIT-LEXIKON

 

Bonität

 

Bonität ist ein Synonym für Kreditwürdigkeit.

Bonität ist als Eigenschaft einer natürlichen oder juristischen Person Basis für die Entscheidung Dritter, dieser Person Kredit einzuräumen. Je besser die Bonität von Dritten beurteilt wird, um so einfacher ist es für die Person, sich Kredit zu verschaffen.

Gemäß den im Rahmen der Basel II-Grundsätze festgelegten internationalen Regeln ist die Güte der Bonität auch zwingendes Kriterium für den Preis des Kredites (des Zinses).

Die Ermittlung der Bonität einer Person erfolgt entweder durch den Kreditgeber selbst (z.B. anhand von so genannten Score-Karten im Kreditscoring) oder dieser bedient sich der Hilfe Dritter, z.B. einer Rating-Agentur. Aufgrund der Forderungen von Basel II werden inzwischen vermehrt interne Ratingsysteme in den Kreditinstituten eingesetzt. Diese beurteilen die Bonität eines Kreditnehmers anhand statistischer Modelle abhängig von der Branche und dem Sitzland des Kreditnehmers. Wesentlicher Wert ist die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD: probability of default).

In Bezug auf Emittenten von Wertpapieren wird unter Bonität die Fähigkeit verstanden, die Emission mit Zinsen zu bedienen und zu tilgen.

Bei der persönlichen Kreditwürdigkeit wird die persönliche Zuverlässigkeit bewertet. Hier sind die beruflichen und fachlichen Qualifikationen von Interesse. Auch die Zuverlässigkeit des Kreditnehmers und seine "Vergangenheit" werden beachtet. Die Einschätzung der persönlichen Kreditwürdigkeit ist sehr stark subjektiv belastet.

Bei der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit geht es um die wirtschaftlichen Fähigkeiten, den Kredit zurückzuzahlen. Hierzu werden Daten wie Einkommensnachweise, Bilanzen, SCHUFA-Auskünfte usw. zur Auswertung hinzugezogen.

Um sich ein Bild über die Kreditwürdigkeit zu verschaffen, können auch Auskünfte von einer Wirtschaftsauskunftei zum (neuen) Kreditnehmer eingeholt werden.Emittent (Finanzmarkt)

Ein Emittent ist der Herausgeber von erstmals in Umlauf gebrachten Wertpapieren. Es kann sich dabei um ein Unternehmen, eine öffentliche Körperschaft, den Staat oder andere Institutionen handeln.

Emittenten von Wertpapieren benötigen Bargeld, Käufer von Wertpapieren haben dagegen einen Bargeldüberschuß. Durch den Verkauf profitieren beide Seiten, da der Verkäufer sofort über das Geld verfügen kann und der Käufer dieses beim Verkauf durch die im Idealfall erfolgte Wertsteigerung mit Gewinn zurückerhält.


Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Bonität aus der freien Enzyklopädie Wikipedia


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