KREDIT123
Bonität ist ein Synonym für
Kreditwürdigkeit.
Bonität ist als Eigenschaft einer natürlichen oder juristischen
Person Basis für die Entscheidung Dritter, dieser Person Kredit einzuräumen. Je besser die Bonität von Dritten
beurteilt wird, um so einfacher ist es für die Person, sich Kredit zu
verschaffen.
Gemäß den im Rahmen der Basel
II-Grundsätze festgelegten internationalen Regeln ist die Güte der Bonität auch zwingendes Kriterium für den Preis des Kredites
(des Zinses).
Die Ermittlung der Bonität einer Person erfolgt entweder durch den Kreditgeber selbst (z.B. anhand
von so genannten Score-Karten im Kreditscoring) oder dieser bedient sich der Hilfe
Dritter, z.B. einer Rating-Agentur. Aufgrund der Forderungen von
Basel II werden inzwischen vermehrt interne Ratingsysteme in den
Kreditinstituten eingesetzt. Diese beurteilen die Bonität eines Kreditnehmers
anhand statistischer Modelle abhängig von der Branche und dem Sitzland des
Kreditnehmers. Wesentlicher Wert ist die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD:
probability of default).
In Bezug auf Emittenten von Wertpapieren wird
unter Bonität die Fähigkeit verstanden, die Emission mit Zinsen zu
bedienen und zu tilgen.
Bei der persönlichen Kreditwürdigkeit wird die persönliche
Zuverlässigkeit bewertet. Hier sind die beruflichen und fachlichen
Qualifikationen von Interesse. Auch die Zuverlässigkeit des Kreditnehmers und
seine "Vergangenheit" werden beachtet. Die Einschätzung der persönlichen
Kreditwürdigkeit ist sehr stark subjektiv belastet.
Bei der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit geht es um die
wirtschaftlichen Fähigkeiten, den Kredit zurückzuzahlen. Hierzu werden Daten wie
Einkommensnachweise, Bilanzen, SCHUFA-Auskünfte usw. zur Auswertung
hinzugezogen.
Um sich ein Bild über die Kreditwürdigkeit zu verschaffen, können auch
Auskünfte von einer Wirtschaftsauskunftei zum (neuen)
Kreditnehmer eingeholt werden.Emittent (Finanzmarkt)
Ein Emittent ist der Herausgeber von erstmals in Umlauf gebrachten Wertpapieren. Es kann sich dabei um ein Unternehmen,
eine öffentliche Körperschaft, den Staat oder andere Institutionen handeln.
Emittenten von Wertpapieren benötigen Bargeld, Käufer von Wertpapieren haben dagegen einen
Bargeldüberschuß. Durch den Verkauf
profitieren beide Seiten, da der Verkäufer sofort über das Geld verfügen kann und der Käufer dieses beim Verkauf
durch die im Idealfall erfolgte Wertsteigerung mit
Gewinn zurückerhält.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Bonität
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