Der Avalkredit ist ein Bürgschaftskredit, bei dem ein Kreditinstitut eine
selbstschuldnerische Bürgschaft übernimmt. Bankbürgschaften werden hauptsächlich von Behörden,
aber auch von privaten Unternehmungen gefordert:
- für Zahlungsverpflichtungen der Bankkunden aus Frachten, Steuern und Zöllen,
z. B. beim Frachtstundungsverfahren der Bundesbahn.
- für vereinbarte Vertragsstrafen bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung einer
Leistung, z. B. Straßen-, Brücken-, Hausbau.
Als Gegenleistung für die Bürgschaft zahlt der Schuldner an das
Kreditinstitut die so genannte Avalprovision, die im Allgemeinen zwischen 1% und
2,5% pro Jahr liegt. Der Avalkredit hat bei der Sicherheitsleistung für den
Schuldner den Vorteil, dass er keine die Liquidität belastenden Beträge
hinterlegen muss.