|
KREDIT123
Bausparvertrag
Auszahlung
Der Auszahlungstermin wird von den Bausparkassen unterschiedlich festgelegt,
von Bekanntgabe des Termins am Zuteilungsstichtag, bis zur späteren Übersendung
eines Darlehensantrages. Vor dem Auszahlungstermin muss der Bausparer der
Bausparkasse mitteilen, was ausgezahlt werden soll:
Nur Guthaben (unter Umständen Rückerstattung der Abschlussgebühr, erhöhte
Guthabenverzinsung nachträglich möglich), bei Auszahlung vor 7 Jahren
Rückforderung gezahlter Wohnungsbauprämie durch Finanzamt oder Nachweis der
wohnwirtschaftlichen Verwendung, nach 7 Jahren Verwendung frei, Auszahlung
Guthaben inkl. Wohnungsbauprämie.
Guthaben und Bauspardarlehen, oder Teile des Darlehens (bei Auszahlung von
Darlehensbeträgen, muss auf jeden Fall der Nachweis der wohnwirtschaftlichen
Verwendung erbracht werden).
Die Auszahlung des Darlehens kann ganz oder teilweise verweigert werden, wenn
die Tragbarkeit der monatlichen Zins- und Tilgungsrate nicht gewährleistet, oder
wenn eine gegebenenfalls notwendige Absicherung des Darlehens
(Ersatzsicherheiten oder dingliche
Sicherheit) nicht möglich ist.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Bausparvertrag aus der
freien Enzyklopädie Wikipedia
[zurück]
|