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KREDIT-LEXIKON

 

Bausparvertrag

Auszahlung

Der Auszahlungstermin wird von den Bausparkassen unterschiedlich festgelegt, von Bekanntgabe des Termins am Zuteilungsstichtag, bis zur späteren Übersendung eines Darlehensantrages. Vor dem Auszahlungstermin muss der Bausparer der Bausparkasse mitteilen, was ausgezahlt werden soll:

Nur Guthaben (unter Umständen Rückerstattung der Abschlussgebühr, erhöhte Guthabenverzinsung nachträglich möglich), bei Auszahlung vor 7 Jahren Rückforderung gezahlter Wohnungsbauprämie durch Finanzamt oder Nachweis der wohnwirtschaftlichen Verwendung, nach 7 Jahren Verwendung frei, Auszahlung Guthaben inkl. Wohnungsbauprämie.

Guthaben und Bauspardarlehen, oder Teile des Darlehens (bei Auszahlung von Darlehensbeträgen, muss auf jeden Fall der Nachweis der wohnwirtschaftlichen Verwendung erbracht werden).

Die Auszahlung des Darlehens kann ganz oder teilweise verweigert werden, wenn die Tragbarkeit der monatlichen Zins- und Tilgungsrate nicht gewährleistet, oder wenn eine gegebenenfalls notwendige Absicherung des Darlehens (Ersatzsicherheiten oder dingliche Sicherheit) nicht möglich ist.

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Bausparvertrag aus der freien Enzyklopädie Wikipedia


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