Die Refinanzierung dient bei den Kreditinstituten der Mittelbeschaffung für die
eigene Vergabe von Krediten als
Unternehmenszweck.
Neben dem im KWG bindend vorgeschriebenen
anteiligen Einsatz von Eigenkapital können hierfür Einlagen wie Termingelder der eigenen
Kundschaft, von anderen Banken durch Interbankenhandel, speziellen
Refinanzierungsinstituten, der öffentlichen Hand oder institutionellen Anlegern
eingesetzt werden. Neben Einlagen werden auch als Kredite aufgenommene Mittel
eingesetzt.
Für die Beschaffung kommen der Geldmarkt und der Kapitalmarkt infrage. Dabei werden am Geldmarkt
Einlagen von anderen Banken oder institutionellen Marktteilnehmern eingesammelt
oder durch am Kapitalmarkt emittierte Schuldverschreibungen, Pfandbriefe und Anleihen beschafft. Außerdem können von Großanlegern im
Wege des Forderungsverkaufs
Mittel beschafft werden. Eine denkbare Erweiterung der Eigenkapitalbasis erfolgt
ebenfalls über den Kapitalmarkt.