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Bundesverband deutscher Banken

Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) ist die Interessenvertretung der privaten Banken in der Bundesrepublik Deutschland. Er hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins.

Der BdB wurde 1951 in Köln als Nachfolgeorganisation des bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs bestehenden Centralverbandes des deutschen Bank- und Bankiergewerbes gegründet. 1999 wurde der Sitz nach Berlin verlegt. Daneben unterhät der BdB ein Büro in Brüssel und ist Mitglied der European Banking Federation.

Der Verband vertritt ca. 230 private Kreditinstitute. Öffentliche Banken vertreten ihre Interessen durch den Bundesverband Öffentlicher Banken in Deutschland (VÖB). Das Verhältnis zwischen den beiden Verbänden ist von Wettbewerb geprägt, insbesondere da der Bankenverband für eine Reduzierung der Staatsquote im Bankensektor eintritt und eine Reduzierung der indirekten Subvention öffentlicher Banken fordert. Daneben vertritt der BdB Forderungen zum Bürokratieabbau, zur Reduzierung der Staatsverschuldung und zur europäischen Integration.

Der BdB ist Träger des Einlagensicherungsfonds für Konten bei den Mitgliedsbanken, Herausgeber der Fachzeitschrift Die Bank und hat für die ihm angeschlossenen Banken ein Verfahren zur Schlichtung von Kundenbeschwerden mit einem neutralen Ombudsmann und unter Einbeziehung von Verbraucherverbänden geschaffen, dessen Ergebnis für die Mitgliedsbanken bindend ist.

Der Verband wird von einem zwölfköpfigen, auf drei Jahre gewählten Vorstand geleitet. Die Vorstandssitze werden unter den Banken nach Kategorien aufgeteilt. Die fünf deutschen Großbanken stellen je ein Mitglied, die Privatbankiers zwei, die Regionalbanken zwei, die Hypothekenbanken und die Auslandsbanken je ein Vorstandsmitglied. Darüber hinaus ist der Hauptgeschäftsführer des BdB kraft Amtes Vorstandsmitglied. Aus diesem Vorstand wird ein Präsident und zwei Stellvertreter gewählt. Es wird versucht, das Präsidentenamt zwischen den Großbanken und den Privat- bzw. Regionalbanken alternieren zu lassen, doch wird diese Regel selten eingehalten.

 

 

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Bundesverband_deutscher_Banken aus der freien Enzyklopädie Wikipedia

 

 

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